Honorar
Privatpraxis: Selbstzahler
Trotz der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des medizinischen Berufes, sind Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie kein Teil des Leistungskatalogs der GKV. Gesetzlich Versicherte haben deshalb keinen Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker übernimmt. Private Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich versicherte Patienten übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Für weitere Details und etwaige Ausnahmen wende Dich bitte an Deine Kasse oder Deinen Versicherungsträger.
Sitzungen
Die Kosten für die erste Sitzung mit eingehender Anamnese liegen bei 80€. Eine Sitzungszeit kann sich zwischen 50 und 60 Minuten bewegen.
Je nach Anliegen und den Therapiezielen können Folgesitzungen vereinbart werden. Die Kosten für die jeweiligen Folgesitzungen belaufen sich ebenfalls auf 80€ pro Sitzungsdauer von 50-60 Minuten. Die Sitzung(en) erfolgen entweder vor Ort in meiner Praxis oder am Telefon.
Ehetherapie
Die Kosten für die Ehetherapie liegen bei 130€ pro Stunde. Die Sitzungen erfolgen ausschließlich in der Praxis.
Ausfallhonorar
Versäumt der Klient (m/w/d) einen fest vereinbarten Behandlungstermin, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht, fällig. Dies gilt nicht, wenn der Klient (m/w/d) mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist.
Bezahlung
Das Honorar wird am Ende der Sitzung fällig. Die Bezahlung kann bar oder per Karte erfolgen.
Anmerkungen
Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind meine Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.
